Dog Show Project - Ausstellungsreglement

Ausstellungsreglement

1. Die Ausstellung wird nach der AR und AB/AR der SKG durchgeführt. Diese können direkt online auf der Homepage der SKG www.skg.ch/ausstellungen aufgerufen werden. CAC und ResCAC werden nach den Bestimmungen der SKG vergeben.

2. Nach dem 3. Meldeschluss erhält der Aussteller die Mitteilung, ob sein(e) Hund(e) angenommen oder zurückgewiesen ist (sind). Alle notwendigen Ausstellungspapiere werden per Email zugestellt.

3. Die AL versichert die ausgestellten Hunde gegen Schädigung durch Feuer oder Explosion (max. Fr. 2’000.–); sie übernimmt aber keinerlei Haftung für andere Schäden oder Verluste (Diebstahl, Entlaufen, Verletzungen usw.).

4. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Aussteller zur Bezahlung des Startgeldes. Er erklärt, die Ausstellungsreglemente der SKG zu kennen.

5. Eine Meldung des gleichen Hundes in mehreren Klassen ist nicht zulässig.

6. Mit der Meldung muss die Abstammungsurkunde hochgeladen werden.
Championklasse: zusätzlich Champion-Zertifikat hochladen.
Gebrauchshundeklasse: zusätzlich Zertifikat für den Start in der Gebrauchshundeklasse hochladen.

7. Zurechtmachen der Hunde
Ein über das Kämmen und Bürsten hinausgehendes Zurechtmachen von Hunden unter Verwendung jeglicher Mittel und Hilfen ist untersagt. Gleiches gilt für das Halten eines Hundes an einem so genannten Galgen. Das Wickeln oder Einflechten der Haare sind auf der Ausstellung verboten.

8. Mitbringen von Hunden
Das Mitbringen von Welpen unter drei Monaten ist generell verboten. Das Mitbringen von Welpen von drei bis sechs Monaten ist nur dann zugelassen, wenn der schriftliche Nachweis über den vollständigen Impfschutz (mittels Heimtieroder Impfausweises) erbracht werden kann. Das Mitbringen von nicht zur Ausstellung gemeldeten Hunden jeglichen Alters auf das Ausstellungsgelände mit Zweck diese zu veräussern, ist untersagt.

9. Impfungen Aussteller aus der Schweiz:
Das Tollwut-Schutzimpfobligatorium wurde in der Schweiz aufgehoben. Zum Schutze Ihres Hundes empfehlen wir Ihnen jedoch, diesen gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten impfen zu lassen. Aussteller aus dem Ausland: Beachten Sie die Einreisebestimmungen in die Schweiz. Tierärztliches Tollwutimpfzeugnis an der Grenze unbedingt erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgt sein und den Bestimmungen des Herstellers entsprechen.

10. Verhaltensregeln
Es stehen keine Boxen zur Verfügung. Die Hunde sind auf dem ganzen Ausstellungs- Gelände an der Leine zu führen. Bitte sorgen Sie dafür, dass das Gelände nicht verunreinigt wird. Abfallkübel und Kotaufnahmesäcke stehen zur Verfügung.

11. Veteranenklasse
In der Veteranenklasse dürfen kastrierte Rüden ausgestellt werden.

12. Halsbänder und Leinen
Die Verwendung von Zughalsbändern und Leinen ohne Stopp ist in der Schweiz verboten.